Je nachdem, wo Ihr Angehöriger verstirbt, sind unterschiedliche Schritte einzuhalten. Lesen Sie, welche Dinge Sie dabei beachten und zu welchem Zeitpunkt Sie Kontakt mit uns aufnehmen sollten.
Ist der Sterbefall im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung eingetreten, müssen Sie umgehend einen Arzt kontaktieren. Dies kann der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst (Tel.: 116 117) sein. Dieser führt die ärztliche Leichenschau durch und übergibt Ihnen anschließend den Leichenschauschein in einem verschlossenen Umschlag, dem so genannten vertraulichen Teil. Nur mit diesen begleitenden Dokumenten ist es uns möglich, den Verstorbenen zu überführen. Also achten Sie bitte darauf, dass Ihnen diese Papiere ausgehändigt werden.
Bei einem Sterbefall in einem Pflegeheim oder Hospiz benachrichtigen die Verantwortlichen zunächst die Angehörigen und danach einen Arzt. Dieser stellt nach einer Leichenschau die notwendigen Papiere aus. Diese müssen jedoch unbedingt beim Verstorbenen bleiben, da sonst keine Überführung möglich ist.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus benachrichtigen die Verantwortlichen zunächst den Arzt und danach die Angehörigen. Der Arzt stellt nach einer Leichenschau die notwendigen Papiere aus. Hier werden die Papiere für uns dann in der Patientenverwaltung zur Abholung und Überführung bereitgelegt.
In einem gemeinsamen Gespräch, welches bei uns im Büro oder natürlich auch bei Ihnen zu Hause stattfinden kann, gehen wir alle wichtigen Punkte, die zu beachten sind, in Ruhe durch.
Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch die folgenden Unterlagen mit bzw. halten diese bereit.
Sollten nicht alle Dokumente auffindbar sein, helfen wir Ihnen gern, diese zu besorgen.
Notwendige, auch funktionelle Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Webseite absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Webseite gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Cookies, die für die Funktion der Website möglicherweise nicht besonders erforderlich sind und speziell zur Erfassung personenbezogener Daten des Benutzers über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte verwendet werden, werden als nicht erforderliche Cookies bezeichnet. Es ist erforderlich, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor diese Cookies auf Ihrer Website ausgeführt werden.